Gesundheitspolitik

Ich kann es mir sparen, zu erwähnen, dass Herr Lauterbach auch in dieser Sitzung des Gesundheitsausschusses fehlte. Staatssekretär Edgar Franke stellte sich stattdessen meinen Fragen. 

Zunächst beantragte ich, eine Öffentlichkeit der Sitzung herzustellen, da der heutige Ausschuss erneut viele wichtige Themen behandelte, die den Wähler unter den Nägeln brennen. Natürlich wurde der Antrag abgelehnt.

Ich fragte Herrn Franke, warum der Ausschuss in der letzten Sitzung bezüglich des Szenarienpapiers „Wie wir Corona unter Kontrolle bekommen“ belogen und dieses Papier als Fälschung dargestellt wurde, obwohl es zwei Jahre lang auf der Seite des Bundesinnenministeriums einzusehen war. Hierzu wollte er sich nicht äußern. Ebenso äußerte er sich mit keinem einzigen Wort auf meine nächste Frage – und das spricht Bände!

Ich fragte ihn, warum die vielen Betroffenen von Impfschäden gesundheitlich und vor allem wirtschaftlich allein gelassen werden und wie er es verantworten könne, dieses Medikament trotz der furchtbaren Nebenwirkungen weiterhin zu bewerben, was verantwortungslos sei?

Kein Wort dazu, wie er gedenke, die schlimme Situation der Impfgeschädigten zu verbessern. Ich hatte übrigens zuvor auch Herrn Lauterbach in der Regierungsbefragung damit konfrontiert, doch keine Antwort darauf erhalten. 

Unter den Opfern sind auch viele junge, ehemals rundum gesunde Menschen, deren Leben vollständig zerstört wurde, weil sie auf die Impfpropaganda unserer Regierung reingefallen sind, die stets wiederholte, dass die „Impfung“ nebenwirkungsfrei sei. 

Ich höre ständig nur deren Mantra, dass die Schäden einer Corona-Erkrankung sehr viel größer als die der „Impfung“ seien. Eine Impfung wird jedoch prophylaktisch an vollkommen gesunde Personen verabreicht, muß eine definierte Wirkung erzeugen und darf so gut wie gar keine Nebenwirkungen herbeiführen. 

Meine letzte Frage bezog sich auf die sogenannte „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung“. Mit dieser Verordnung wurde 2020 die Gefährdungshaftung außer Kraft gesetzt. Hersteller von „Impfstoffen“ haften demnach nur noch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Vorsatz oder Fahrlässigkeit müssen die Geschädigten dem Hersteller aber erst einmal  nachweisen. Unter anderem regelt sie auch, dass „Impfstoffe“ ohne Kennzeichnung und Packungsbeilage in den Verkehr gebracht werden dürfen, im Übrigen auch, wenn das Verfallsdatum abgelaufen ist. Diese Verordnung wurde nun bis 2023 verlängert. Ich fragte, warum die Hersteller der „Impfstoffe“ so massiv begünstigt werden, die während der sogenannten Pandemie Milliarden an Gewinnen verzeichnen konnten, während die Bevölkerung nun für die Impfgeschädigten aufkommen muss.

Als Antwort vernahm ich, dass man sonst überhaupt keine „Impfstoffe“ bekommen hätte, wenn man nicht auf die Haftung der Hersteller verzichtet hätte. 

Fazit: Der steuerzahlende Deutsche bleibt also wie immer der Dumme, während sich Großkonzerne die Taschen vollscheffeln, denen unsere Gesundheit vollkommen egal ist!

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