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- Geschrieben von: Dr. Christina Baum
- Kategorie: Gesellschaftspolitik
Wer kann das wollen?
Sie bereiten alles Schritt für Schritt still und heimlich dafür vor:
„Bisher galten die Bestimmungen des Paragraphen 3, der die Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte regelt, ausschließlich in zwei Extremsituationen: dem Spannungsfall, also einer vom Bundestag oder der NATO festgestellten erhöhten äußeren Bedrohung, sowie dem Verteidigungsfall, (https://www.berliner-zeitung.de/topics/wehrpflicht) wenn das Bundesgebiet tatsächlich mit Waffengewalt angegriffen wird. Seit Jahresbeginn gilt die Regelung jedoch auch außerhalb dieser Ausnahmesituationen – also im Normalzustand.“
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- Geschrieben von: Dr. Christina Baum
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„Der Fall“ Achim Metternich
Bad Griesbach, den 29.März 2026
Seit bekannt geworden ist, dass ich Gefangene besuche, deren Inhaftierung fragwürdig erscheint, werde ich nun regelmäßig von Angehörigen und Freunden gebeten, ihnen nahestehende Personen im Gefängnis zu besuchen.
Heute traf ich den Dipl.-Kaufmann Achim Metternich – diesmal nicht in einer JVA, sondern in einer Reha-Einrichtung in Bad Griesbach. Hier in Kurzfassung seine Geschichte:
Weiterlesen: Rücksichtslose politische Verfolgung – ein weiterer Fall, der zum Himmel stinkt:
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- Geschrieben von: Dr. Christina Baum
- Kategorie: Gesellschaftspolitik
Eine rote Linie beim Schutz des ungeborenen Lebens verschwimmt nun gänzlich!
Das House of Lords hat im Rahmen des Crime and Policing Bill eine Regelung (Clause 208) nicht gestoppt, die darauf hinausläuft, Frauen für selbst herbeigeführte Abbrüche nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen – auch dann, wenn sie außerhalb der bisherigen Schutzgrenzen stattfinden.
Wenn dieses Gesetz Wirkung erlangt, können Frauen selbstständig bis zur Geburt ihr Kind abtreiben. Hat irgendjemand auch an die schwerwiegenden Folgen eines solchen Eingriffs gedacht?
Weiterlesen: Was im britischen Parlament gerade entschieden wurde, erschüttert mich zutiefst!
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- Geschrieben von: Dr. Christina Baum
- Kategorie: Gesellschaftspolitik
Am 26. Februar 2026 hat die Europäische Union erklärt, sie werde die finanzielle Unterstützung für Frauen fördern, die Zugang zu Abtreibungen suchen. Dies folgt auf die mehrjährige Kampagne „My Voice, My Choice“ mit über einer Million Unterschriften aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Die Initiative setzt sich für Frauen in Ländern mit konservativen Gesetzen ein– doch statt echter Hilfe leitet die EU damit einen „Abtreibungstourismus“ ein, finanziert aus EU-Mitteln wie dem ESF+ (147 Milliarden Euro).
Kampagnensprüche wie „My Voice, My Choice“ oder „My Body, My Choice“ ignorieren eine harte Realität: Jeder Embryo ist ein einzigartiges, schutzbedürftiges Menschenleben mit unverlierbarem Recht auf Dasein. Es handelt sich nicht um einen bloßen Teil des Frauenkörpers, sondern um ein eigenständiges Wesen mit Herzschlag und unendlichem Potenzial. Abtreibung ist kein Menschenrecht – sie beendet ein Leben.
Das ist natürlich alles kein Zufall, sondern das Ergebnis einer strukturell lebens-, kinder- und familienfeindlichen Politik, die unsere Fundamente zerstört. Wann wird endlich allen klar, dass Kinder unsere Zukunft und die Familie die Keimzelle unserer Gesellschaft ist?
Einem Kind das Leben zu schenken, ist das Wundervollste, was eine Frau erleben kann.
Frauen verdienen echte Unterstützung: finanzielle Hilfen, Beratung und eine Willkommenskultur für neues Leben – statt Förderung von Traumata und Schuldgefühlen.
Lasst uns mutig für das Leben eintreten und eine 180-Grad-Wende in EU und Gesellschaft fordern. Schützt unsere Kinder – damit der Kreislauf des Lebens, the Circle of Life, auf ewig weiterbesteht.
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/schwangerschaftsabbrueche-abtreibungen-europa-buergerinitiative-eu-kommission-100.html
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- Geschrieben von: Dr. Christina Baum
- Kategorie: Gesellschaftspolitik
Im Jahr 2025 ließ die Justiz bundesweit 50 Schwerverbrecher aus der U-Haft frei – darunter Mörder, Vergewaltiger und Täter schwerer Körperverletzungen –, weil sie Fristen verpasst hat !!!
Ein krasses Beispiel: Ein Afghane, der in Berlin zu sieben Jahren und neun Monaten Haft wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, durfte nach Hause – nur weil der Richter kein Verhandlungsprotokoll aufsetzte und die Revision den Haftbefehl aufhob. Und die Angeklagten der Reichsbürger-Gruppe um Prinz Reuß beim sogenannten 'Rolatorputsch'?
