Gesundheitspolitik

Endlich macht sich ein Gericht mal die Mühe und überprüft die Fakten selbst; ganz im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht, das für seine Urteilsbegründung bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht oder auch den Corona-Maßnahmen einfach immer nur die Begründung der Behörden des Bundesinnenministeriums übernommen hatte.

Und siehe da – es bestätigt die Kritik viele renommierte Ärzte und Wissenschaftler. Es gibt sie, die Untererfassung der Impfnebenwirkungen.
 
Ich bin sehr gespannt, wie es in diesem Prozess weitergeht. 
Nur knapp drei Stunden dauerte der Verhandlungstag am 8. Juni vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Danach hatten die Richter keinen Zweifel mehr: Die Datenlage zu Nebenwirkungen nach einer COVID-Impfung lassen zu wünschen übrig. Auch das Gericht geht nun von einer Untererfassung aus.
 
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