Gesundheitspolitik

Im Gesundheitsausschuss ging es wieder heiß her und deshalb berichte ich wieder von einigen, wichtigen Ereignissen. 

Zunächst stellte sich der neu gegründete Expertenrat „Gesundheit und Resilienz“ vor. Der Vorsitzende Prof. Heyo Kroemer kündigte an, die Politik der Bundesregierung beratend und kritikbefugt zu begleiten. Auf die Frage meines Kollegen Herrn Zieglers, ob die RKI-Protokolle entschwärzt werden sollen, antwortete er, dass diese im konkreten Fall entschwärzt veröffentlicht werden müssen. Da unsere Bundesregierung schlecht mit Kritik umgehen kann, bin ich gespannt, wie lange Herr Kroemer die Politik noch beraten wird.

Weiter ging es mit einigen unserer Anträge. Zuerst wurde unser Antrag zur „Ablehnung des Pandemievertrages sowie der Internationalen Gesundheitsvorschriften“ (20/10391) beraten. Nachdem sich die Altparteien alle einig waren, dass die Verhandlungen der WHO stets so transparent verliefen und eine globale Gesundheitsorganisation gebraucht würde, wurde unser Antrag, wie zu erwarten, abgelehnt. 

Während unser nächster Antrag „Einheitliches Prüfverfahren zur Eignung von Ärzten mit Studienabschluss aus Drittstaaten“ zur Anhörung zugelassen wurde, wurde gerade unser Antrag zur „Umsetzung des § 13 Absatz 5 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes“ (20/10733) nicht zur Anhörung zu gelassen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. 

Ein aufschlußreicher Tagesordnungspunkt war der Bericht des Rechnungshofes (BRH) über die Prüfung der Impfkampagne „Ich schütze mich“. Aus den Medien konnte man bereits entnehmen, dass der BRH das Lauterbach-Ministerium mit der Vergabe der 800.000 Euro-Impfkampagne rügte, unter anderem gegen Vergaberecht und Geheimschutz verstoßen zu haben. So übte Ministerialrat Oliver Sievers vom BRH auch im Ausschuss handfeste Kritik an der Bundesregierung. 

So gab Staatssekretär Edgar Franke zwar einen Verfahrensfehler bei der Vergabe an die SPD-Wahlkampfagentur „BrinkertLück“ zu, alle weiteren Kritikpunkte sah er allerdings natürlich als nicht gegeben an. Mehrfach wurde darum gebeten, die nicht rechtmäßige Einstufung der Dokumente als VS-Vertraulich aufzuheben. Voraussetzung sei hierfür unter anderem, dass ein Schaden für die Interessen Deutschlands entstehen könne. Der BRH ist sich aber sicher, dass dies bei der Kampagnenvergabe nicht der Fall gewesen ist. Herr Sievers machte nochmals deutlich, dass dies ein wunder Punkt für ihn sei. Denn in all seinen Jahren gab es keinen einzigen Fall einer solchen Einstufung. Erst als er ins Gesundheitsministerium wechselte, gab es bereits drei solcher Einstufungen: Bei der Maskenbeschaffung, beim Einkauf von Beatmungsgeräten und bei der Impfkampagne! Hier sind ganz klare Vertuschungsversuche ersichtlich!

Der grüne Dr. Dahmen fühlte sich von der Aufklärung wegen mageren 800.000 Euro sichtlich auf den Schlips getreten. Es sei ja schließlich kein Schaden entstanden und er sehe auch keinen Skandal. Allerdings fügte Herr Sievers an, dass es ungewiss sei, ob ein Schaden entstanden sei. Das Problem ist die fehlende Dokumentation. Aus seiner Sicht, sei am 25.7. kein Vertrag zustande gekommen, weil nicht einmal ein Honorar vereinbart wurde. Und ohne Nennung eines konkreten Honorars, lässt sich auch der Schaden für den Steuerzahler nicht beziffern!

Konsequenzen gibt es natürlich wie immer keine, denn der BRH hat keinerlei Sanktionsmöglichkeiten gegenüber der Bundesregierung. 

Die Politikverdrossenheit in unserem Land muss wirklich niemanden wundern!

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