Innenpolitik

Die Wahlen rücken näher, die AfD steigt in der Wählergunst und die sogenannte Zivilgesellschaft hat Schaum vorm Mund. Nachdem die Nazikeule ziemlich stumpf geworden ist, da sich jeder mit einem kritischen Blick bereits diesen Titel eingefangen hat, muss es nun also ein AfD-Verbot sein.


Ziemlich interessant ist dabei ein Blick auf die Vertreter eines solchen Verbots. Wie steht es denn bei ihnen mit der demokratischen Grundordnung?

Erst kürzlich erschütterte ein alter, grauhaariger Herr beim Bundesparteitag der Linken, Reinhard Neudorfer aus Waiblingen, zudem DGB-Funktionär, mit seiner Rede, in der er sich öffentlich zu Gewalt gegen die AfD bekannte. Das Publikum applaudierte und zeigte damit, wie eng die Partei mit linksextremen Gewalttätern verzahnt ist.

Bei der Vorstellung eines Jahresberichts des Bundesverbands Mobile Beratung (ein Dachverband, der Bürger beim sogenannten Engagement gegen Rechts unterstützt) plädierte unter anderem auch Dorothea Schneider, von einem kleinen Verein gegen Rechtsextremismus in Zittau, klar für ein AfD-Verbot. Der Irrsinn: Sie wartet auf ein Demokratiefördergesetz und prangert allen Ernstes an, dass bitte die Extremismusklausel in den Förderbedingungen gestrichen werden solle!

Schneider weiter: Es müsse aufhören, dass sich sogenannte zivilgesellschaftliche Akteure (sprich: die linksextreme Antifa) rechtfertigen und ihr Handeln erklären müssten.

Was solche Aussagen meinen, ist klar. Gewalt und Zerstörung wird von diesen Spezialdemokraten bejubelt und offen postuliert.

Ich möchte nicht wissen, was passieren würde, wenn wir bei Gewalt gegen Andersdenkende applaudieren würden und Extremisten fördern möchten.

Sicherlich gibt es noch zahlreiche, weitere Fälle. Welche kennt ihr?

https://taz.de/Umgang-mit-AfD-und-Rechtsextremismus/!5974023/

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