Migration- & Flüchtlingspolitik

Wir brauchen nicht mehr darüber zu sprechen, dass die Kriminalitätsrate unter Ausländern deutlich höher ist als unter den Deutschen. Das ist statistisch belegt.

Ich wollte deshalb von der Bundesregierung wissen, wie viele Ausländer oder Menschen mit Migrationshintergrund seit 2015 wie viele Personen hier in Deutschland getötet haben. 

Man sollte davon ausgehen, dass der Regierung dazu valide Daten vorliegen. Schließlich hat sie das Gewaltmonopol und ist damit für unsere Sicherheit verantwortlich. 

Nun liegt mir die erschütternde Antwort vor, die ich unbedingt öffentlich machen muss:

Die Bundesregierung hat absolut keine Ahnung !!

Halten die uns für total bescheuert ?

Thomas Rießinger hat sich im verlinkten Artikel bereits Gedanken gemacht, wie man die Kriminalitätsrate dieser Menschen „schön rechnen“ kann. Ein trauriges Rechenbeispiel, das sich die Regierung wohl längst zu eigen gemacht hat. 

Werden wir jemals erfahren, wieviele Leben seit der durch Merkel verursachte kriminellen Einwanderungspolitik ausgelöscht wurden?

Und wer wird dafür zur Verantwortung gezogen?

https://reitschuster.de/post/auffaellige-kriminalitaetsraten-unter-auslaendern-muss-nicht-sein/


Frage:
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Menschen in Deutschland seit 2015 durch Ausländer oder Menschen mit Migrationshintergrund getötet wurden (bitte mit Unterscheidung nach Geschlecht und unterteilt in Altersgruppen 0-25, 26- 45, 46-60, 61 Jahre und älter angeben)?

Antwort:
Der Bundesregierung liegen keine validen statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor. Eine Beantwortung auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist aus folgenden Gründen nicht möglich:

Die Erfassung in der PKS beruht zunächst auf der Erfassung der Straftat nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. Zu dieser Straftat wird erfasst, ob es sich um einen Versuch oder um eine vollendete Tat handelt. Bei aufgeklärten Fällen liegen Informationen zu mindestens einer tatverdächtigen Person vor.

Angaben zum Opfer werden in der PKS grundsätzlich bei strafbaren Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (darunter auch Leben und körperliche Unversehrtheit) erfasst. Hierfür reicht es aus, dass bei Betroffenheit mehrerer Opfer bei einem Opfer das Delikt vollendet wurde. Für eine Auswertung bezogen auf Tötungsdelikte bedeutet das, dass zu einem vollendeten Fall mehrere Opfer ausgegeben werden können, auch wenn das Delikt nur bei einem Opfer vollendet wurde.

Hieraus folgt, dass derzeit anhand der PKS keine Aussage dazu möglich ist, wie viele Menschen tatsächlich bei vollendeten Tötungsdelikten zu Tode kamen. Ab dem Berichtsjahr 2024 werden ergänzende Auswertungen des Verletzungsgrads der Opfer möglich sein, so dass dann genauere Auswertungen erfolgen können.

Bezogen auf die Frage nach den Tatverdächtigen („Ausländer oder Menschen mit Migrationshintergrund“) liegen ebenfalls keine validen statistischen Informationen vor. Zu einem Fall können beispielsweise mehrere deutsche und nichtdeutsche tatverdächtige Personen ermittelt und in der PKS erfasst werden. Damit kann bei einem vollendeten Tötungsdelikt mit mehreren tatverdächtigen Personen, bei denen auch deutsche Staatangehörige beteiligt waren, der PKS derzeit nicht entnommen werden, dass das Tötungsdelikt durch einen Nichtdeutschen begangen wurde.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass in der PKS kein Migrationshintergrund zum Tatverdächtigen erfasst wird.

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