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Berlin, 11. August 2022. Zu den Plänen Karl Lauterbachs, Menschen unter anderem auf Basis ihres Impfstatus eine farbliche Markierung über die Coronawarnapp zuzuweisen, nimmt die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum, Mitglied im Gesundheitsausschuss, wie folgt Stellung:

„Dieses Vorhaben ist ein weiterer Schritt Karl Lauterbachs in Richtung Sozialkreditsystem nach chinesischem Vorbild. Nur wer das von Lauterbach vorgegebene Verhalten zeigt, darf zukünftig seine Freiheitsrechte noch nutzen. Wer dies nicht tut, wird markiert und ausgegrenzt. Der Minister behält sich durch eine Änderung der Maskenpflicht ausdrücklich vor, die Regeln stets und willkürlich ändern zu können. Es wird nun darauf ankommen, dass wir alle, die wir die Hintergründe und die Brisanz hinter seinem Tun erkennen, bei diesem System nicht mehr mitmachen. Nur so kann die Spirale der immer absurderen Freiheitsbeschränkungen durchbrochen werden. Wer jetzt vermeintliche Vorteile nutzt, weil er etwa geimpft ist, braucht sich künftig nicht darüber zu wundern, von den Altparteien für ein anderes unerwünschtes Verhalten bestraft zu werden. Was diese Regierung betreibt und anstrebt, ist die Stigmatisierung freier Menschen und die totale Kontrolle unseres Volkes. Wer sich nicht fügt, wird entrechtet, bis hin zur existenziellen Vernichtung.“



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Fritz Gerhard
Maskenwillkür staatsfeindlich
Es stellt sich die grundsätzliche Frage:
Warum wollen viele Menschen keine Maske tragen?

1. Ästhetisch-psychologische Gründe: Sie lehnen die Maske ab, weil sie gesichtsentstel lend ist.
2. Gründe des Wohlbefindens: Die Maske ist lästig, übt Druck auf Gesichtspartien aus. Sie erschwert das ungehinderte Atmen. Das kann bei manchen auch zu Panikzuständen führen.
3. Soziale Gründe: Es handelt sich beim Maskentragen um ein zwangsweises Verstecken des Gesichts, das man ablehnt, um weiterhin normale Kontakte zu seinen Mitmenschen zu haben.
4. Medizinische Gründe: Der/die Ablehnende weiß, daß die Maske eine erhöhte Kohlendixioid-Rückatmung sowie eine Viren- und Bakterienrückatmung bewirkt.
5. Logische Gründe: Die Maske bewirkt auf Grund ihrer weit über der Größe der Viren liegenden Porengröße keinen wirklichen Schutz für sich selbst und die Umgebenden.
6. Finanzielle Gründe: Das dauernde Nachkaufen von getragenen Masken, was wegen Nr.4 empfohlen wird, ist nicht zumutbar.
7. Politische Gründe: Man will die Maske nicht tragen, weil sie eine neue Uniformiertheit der Bürger bewirkt, die man ablehnt, in Form einer massenhaften Unterwerfung unter unnatürliche und antidemokratisc he, weil freiheitsberaub ende Zwangsmaßnahmen. Man mißtraut den staatlichen Organen (die ist eh ein Grundsatz, der dem GG zugrundeliegt!) .

Bei den meisten werden mehrere Gründe zusammentreffen .

8. Demgegenüber erlauben die derzeitigen Maßnahmen nur spezielle medizinische Gründe, die bei Vorerkrankten vorliegen, die bereits Schäden im Atmungssystem vorweisen. Dies ist nur eine sehr kleine Gruppe von Bürgern.

Wenn die Justiz-Behörde so tut, als gäbe es die Gründe 1 bis 7 nicht oder sie spielten keine Rolle, so setzt sie sich automatisch über die im GG niedergelegten Art. 1 bis 5 GG hinweg. Da sie selbst aber nach meiner Kenntnis keinen medizinisch-wissenschaftlic hen Beweis über Nutzen und daraus sich ergebendem Erfordernis einer Gesichtsmaske bringen kann, auch keinen statistischen, ist das gesetzwidrig.

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