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Berlin, 8. Juli 2022. Am 7.7.2022 erging das Urteil für zwei Offiziere der Luftwaffe, die gegen die Impfpflicht bei der Bundeswehr geklagt hatten. Beide sahen sich im Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit verletzt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Klage als unbegründet ab.

Dazu erklärt die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit:

„Junge Menschen, die es sich zum Beruf gemacht haben, unsere Heimat notfalls unter Einsatz ihres Lebens zu schützen, wurden durch dieses Urteil dazu verdammt, sich kritiklos einem medizinischen Experiment zu unterziehen. Die von ihnen ausführlich vorgetragenen Bedenken wurden von den Richtern einfach vom Tisch gewischt. Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass sie nun die Bundeswehr verlassen, weil sie ihre Gesundheit nicht leichtsinnig aufs Spiel setzen wollen. Bei den vielen inzwischen bekannt gewordenen Impfschäden kann man Ihnen zu dieser Entscheidung nur gratulieren.“

Der verteidigungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Rüdiger Lucassen, fügt hinzu:

„Die Impfpflicht für Soldaten ist aus meiner Sicht ein rechtswidriger Befehl, der aber dennoch Anspruch auf Gehorsam hat. Denn Soldaten der Bundeswehr sind durch ihren Eid zum treuen Dienen verpflichtet. Diese Pflicht ist allerdings ein sensibles Gut und sollte vom Dienstherrn stets umsichtig eingefordert werden. Die Abweisung der Klage durch das Bundesverwaltungsgericht hat dem inneren Gefüge der Bundeswehr und dem Vertrauen der Soldaten in ihre politische Führung einen schweren Schaden zugefügt.“

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