Gesundheitspolitik

Bericht aus dem Gesundheitsausschuss  

Zu Gast war im gestrigen Gesundheitsausschuss der Generaloberstabsarzt Dr. Ulrich Baumgärtner, Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr und die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages Dr. Eva Högl. Beide stellten sich den Fragen zum Zustand des Sanitätsdienstes der Bundeswehr.  

Herr Baumgärtner stellte klar, dass es im Bereich der Ausbildung gut laufe und der Sanitätsdienst sehr attraktiv sei. Man habe derzeit einen Zuwachs an Interessierten.  

Kurz darauf schockte mich die Aussage von Herrn Baumgärtner, der auf eine Frage eines CDU-Abgeordneten ehrlich zugab, dass man eine stärkere Vernetzung und Zusammenarbeit mit zivilen Krankenhäuser betreibt, um diese an die Behandlung von schweren Kriegsverletzten zu „gewöhnen“ - für einen Bündnisfall.  

Was soll das anderes heißen, als dass man bei der Bundeswehr mit einer Ausweitung des Krieges rechnet oder diese zumindest nicht ausschließen kann? 

Mein Kollege Thomas Dietz fragte ihn, warum die Todesfälle bei der Bundeswehr um sieben Prozent gestiegen seien. Als Grund wurden normale Todesfälle und Unfälle genannt.  

Eine tödliche Impfnebenwirkung zumindest mit in Betracht zu ziehen, wird öffentlich jedenfalls nicht ausgesprochen. 

Er fragte auch, ob die Notwendigkeit der Duldungspflicht der Covid-Injektion ständig hinterfragt werde, wie es vorgesehen sei. 

Herr Baumgärtner versicherte, dass man anhand von wissenschaftlichen Grundlagen alles ständig evaluiere.  

Während also selbst Lauterbach eingestehen musste, dass eine Impfung nicht mehr schützt, wird also bei der Bundeswehr noch evaluiert.  

Eine bodenlose Frechheit für alle unsere tapferen Soldaten! Besonders nach den vielen bekannt gewordenen Nebenwirkungen und Todesfällen der sogenannten Impfung.  

Die Soldaten setzen im Ernstfall ihr Leben für uns aufs Spiel und müssen dafür bei bester Gesundheit sein. Deshalb muß diese Duldungspflicht weg ! 

Mein Kollege Kay-Uwe Ziegler wollte noch wissen, warum Verweigerungen bei der Influenza-Impfung nicht mit den gleichen strengen Maßnahmen verfolgt werden wie bei der Corona-Injektion.   

Die Antwort lautete sinngemäß, dass dies die Vorgesetzten festlegen würden. Befehl sei eben Befehl!  

Zum Abschluss kam es noch zu einem indirekten Widerspruch zwischen Herrn Ziegler und Herr Baumgärtner.  

Herr Ziegler fragte, ob das hohe Testregime der Bundeswehr auf symptomatischer Basis erfolge. Herr Baumgärtner verneinte dies zuerst um am Ende seiner Ausführungen zuzugeben, dass Soldaten dann getestet werden, wenn sie Symptome haben. Er bemerkte scheinbar seinen Widerspruch und erklärte dann nochmals, dass bei der Bundeswehr auch häufig „vorbeugend“ getestet würde. Er mache dies jedenfalls so.  

Nach den Wahlen zu dem Vorsitzenden des Ausschusses, der uns erneut nicht zugesprochen wurde, folgte ein Antrag der CDU, der die Leistungsträger im Rettungs- und Gesundheitswesen mit einem Corona-Bonus bedenken möchte, die von der Bundesregierung außen vor gelassen wurden. Da die Bundesregierung bei ihrem letzten Gesetz geschickt die ungeimpften Pfleger ausgeschlossen hatte, weil diese aufgrund einer fehlenden Impfung ein Arbeitsverbot erhielten (https://www.n-tv.de/politik/AfD-kritisiert-Pflegebonus-nur-fuer-Geimpfte-article23271908.html), wollte ich von der CDU wissen, ob dieses Mal auch die ungeimpften Arbeitskräfte diesen Bonus erhalten würden.  

Die Antwort: Die CDU mache dort keinen Unterschied. Daraufhin stimmten wir zu. 

Zum Abschluss möchte ich Euch noch berichten, dass unser Antrag für eine verbraucherfreundliche und transparente Kennzeichnung von Insekten in Lebensmitteln ohne Diskussion einstimmig abgelehnt wurde.

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