Gesundheitspolitik

Öffentliche Anhörung zum Antrag der CDU (DS 20/4884) 

Mit dem Antrag soll die Vergütung der Leistungen der Zahntechniker an die Kopplung der Steigerung der Grundlohnsumme wieder aufgehoben werden. 

Die Vergütung soll sich an den tatsächlich ermittelten Bundesdurchschnittspreisen orientieren und eine angemessene und marktgerechte Abbildung der Vergütung für Materialkosten ermöglichen. 

Dazu hatte die AfD- Bundestagsfraktion auch einen Sachverständigen, Herrn Guido Braun, Mitglied der Innung des Zahntechniker-Handwerks Nordbayern (NBZI) eingeladen. 

Der einhelligen Meinung der Sachverständigen nach besteht eine ernsthafte Gefährdung der Versorgung, vor allem in strukturschwachen Gebieten. Es besteht eine zunehmende Fachkräfteknappheit. 

So erhalten 50% aller vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter in Sachsen-Anhalt gerade den Mindestlohn. Es erfolgt eine massive Abwanderung der Fachkräfte in andere Beschäftigungsbereiche, die je nach Region bis zu 30% beträgt. 

So sind Zahntechniker wegen ihres Geschickes im Bereich der Feinmechanik willkommene Mitarbeiter, z.B. bei „Airbus“. 

Problematisch ist, dass die Zahntechnikerlabore mit den Zahnärzten selbst abrechnen müssen und nicht mit den Krankenversicherungen. Bei den Verhandlungen der Innungen werden keine Preise für die Zahntechniker verhandelt, sondern für die Zahnärzte. 

Geht zum Beispiel eine Zahnarztpraxis in die Insolvenz, erhält das Zahntechnikerlabor keine Vergütung für schon geleistete Arbeit, sondern das Geld fließt in die Insolvenzmasse.   

Die Zahntechnik ist auch ein Vorreiter im Bereich der Digitalisierung, zum einen durch die Ausbildung der Mitarbeiter und zum anderen durch die Anschaffung neuer Geräte und Anlagen. 

Fazit: Es muss unbedingt eine Loslösung vom § 71 SGB V erfolgen, um eine angemessene Vergütung für Betreiber von Zahntechnikerlaboren und deren Beschäftigten zu erzielen. Außerdem müssen in die Berechnungen und Verhandlungen betriebswirtschaftliche Kosten, die morbiditätsorientierte Nachfrage und vieles mehr berücksichtigt werden. 

Es wird „Lohnraub“ betrieben, so die Expertenmeinung, aber das interessiert die Krankenversicherungen nicht.

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