Migration- & Flüchtlingspolitik

Teil 6: Polizei, Staatsanwaltschaft, Merkel, Bundesregierung, Bildungsministerium, Gericht

Das Schulgesetz besagt, dass Deutschland die Rechte der Kinder respektiert und jedes Kind das Recht auf eine individuelle Entwicklung hat.

Doch wichtiger als der individuelle Entwicklungsweg ist die Sicherheit in der Schule. Ja, es kann Konflikte und Probleme geben, das ist verständlich, aber wichtig ist, wie die Schule selbst und wie Beamte und Behörden auf diese Konflikte und Probleme reagieren.

Haben wir wegen Maxim die Polizei kontaktiert? Ja, viele Male. Die Antwort lautete: „Wenn es eine Leiche gibt, kommen Sie, wir können nichts tun, bis es eine Leiche oder ein verletztes Auge gibt.“

Haben wir die Staatsanwaltschaft kontaktiert? Ja, die Antwort war, dass das Strafverfahren gegen den angreifenden Erstklässler eingestellt wurde, weil er unter 14 Jahre alt ist und sie damit nicht zuständig seien

Haben wir Kontakt zu Merkel aufgenommen? Ja, die Antwort lautete: Schulfragen seien Fragen von lokaler Bedeutung, auf Landesebene von NRW.

Haben wir die deutsche Bundesregierung kontaktiert? Ja, die Antwort von einem Abgeordneten der Regierungspartei: „Als Vater verstehe und sympathisiere ich vollkommen mit Ihnen, ich kann Ihnen nicht helfen, aber ich sage vorab, verklagen Sie nicht den Staat Deutschland, Sie werden diesen Versuch verlieren.“

Haben wir das deutsche Bildungsministerium kontaktiert? Ja, die Antwort lautete: „Alle Schulangelegenheiten werden vor Ort geklärt, wir haben Ihre Unterlagen an das Kultusministerium des Landes NRW in Düsseldorf weitergeleitet.“ 

Haben wir Kontakt zum nordrhein-westfälischen Kultusministerium aufgenommen? Ja, die Antwort des Ministeriums: „Wir haben 5.500 Schulen und 180.000 Lehrer unter unserer Kontrolle, wir haben nicht genug Beamte, um sie zu kontrollieren, wir haben Ihre Papiere nach Köln zurückgeschickt. Schreiben Sie uns nicht mehr.“

Sind wir vor Gericht gegangen? Ja, vor einer Woche haben wir eine Klage gegen den Staat Deutschland eingereicht, weil das Kölner Schulamt einer russischen Schule für Maxim nicht zugestimmt hat. 

In der Praxis ist die Prüfung von Fällen vor Gericht jedoch ein so langer Prozess, dass Maxim am Ende bereits mit der Schule fertig sein wird, bis der Prozess zu Ende ist. 

Das Gericht schrieb außerdem, dass der Fall seiner Meinung nach nicht wichtig sei und kein öffentliches Interesse darstelle. Das Gericht entgegnete auch, dass das Gericht ausdrücklich darauf hinweist, dass es nach Auffassung des Gerichts keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich das Kind nur für eine begrenzte Zeit in Deutschland aufhält und das Kind daher verpflichtet sei, eine deutsche Schule zu besuchen. Das Gericht ignoriert die Tatsachen über Schläge an einer deutschen Schule, die kategorische Weigerung des Kindes und seiner Eltern, eine unsichere deutsche Schule zu besuchen, die Missachtung der Bitten der Eltern durch Beamte, die Tatsache, dass das Kind die doppelte Staatsbürgerschaft und Russisch als Muttersprache hat. 

Eine Bewertung all dieser Tatsachen erfolgte überhaupt nicht.

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