Gesundheitspolitik

In der heutigen öffentlichen Anhörung zum Thema „Cross-over-Lebendspende“ beschäftigte sich der Gesundheitsausschuss mit unserem Antrag „Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessern – Cross-over-Lebenspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben“ (Drs. 20/4565). 

Da mehr als 10.000 Dialysepatienten im Durchschnitt sechs bis acht Jahre auf ein Spenderorgan warten, forderten wir in unserem Antrag, die sogenannte Cross-over-Lebenspende für Nieren zu erlauben. Da nahestehende Personen mit einer Organspende in vielen Fällen an Unverträglichkeiten, beispielsweise einer falschen Blutgruppe scheitern, fordern wir gesetzliche Regelungen um Überkreuz-Lebenspenden von Nieren zu ermöglichen. Die Idee ist hierbei, dass zwei geeignete Spender-Empfänger-Paare die gespendeten Organe untereinander tauschen dürfen. 

Zahlreiche Verbände und Sachverständige bestätigten in der Anhörung, dass mit einer Zulassung der Crossover-Organspende, die unter anderem bereits in den Niederlanden, Spanien und Großbritannien angewandt wird, die Zahl der Lebendspenden spürbar gesteigert werden kann.

Professor Gutmann von der Universität Münster betonte, dass Deutschland die restriktivsten Maßnahmen habe und es keine vernünftigen Gründe gebe, diese beizubehalten. Herr Dr. Matheis, Präsident der Bundesärztekammer schloß daraufhin an, dass jedes Organ, das im Zuge einer Lebenspende transplantiert würde, Platz mache für ein postmortales Organ. 

Selbstverständlich benötige es einer umfassenden und intensiven Aufklärung der Spender. Die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse sieht unter anderem Herr Professor Budde von der Charité als selbstverständlich an. 

Sehen Sie sich gerne die 45-minütige Anhörung zu diesem wichtigen Thema selbst an. Zudem ist es nicht immer selbstverständlich, dass sich sämtliche Verbände und Sachverständige hinter einen AfD-Antrag stellen:

https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14_gesundheit/oeffentliche_anhoerungen/931020-931020

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