Gesundheitspolitik

Diese Woche war es im Gesundheitsausschuss besonders schwer erträglich für mich, denn es wurden Themen besprochen, die allgemeine und grundlegende Werte einer humanistischen Gesellschaft berührten.

In einem Fachgespräch stellten vier Frauen, Professoren, ihre zusammenfassende Beurteilung zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungstechnik vor, die zwei Kommissionen erarbeitet hatten, in denen sie selbst mitarbeiteten.

Ziel war es, rechtliche Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen (der bekannte Paragraf 218) und Fortpflanzungstechnologien, wie der Eizellenspende und der Leihmutterschaft, zu reformieren, sprich zu liberalisieren. Gleich werde ich zu der geplanten Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches im Bundestag meine Rede halten.

Das Ergebnis dieser Kommissionen ist erschütternd, aber nicht verwunderlich. Man kennt ja bereits das Vorgehen der Regierungen, nur die Experten auszusuchen, die dann auch das gewünschte Ergebnis liefern.
Kritische Stimmen hörte ich von dieser Auswahl der anwesenden Kommissionsteilnehmerinnen jedenfalls nicht.



Durch nur einen Satz im Eingangsstatement von Frau Prof. Wörner wusste ich auch sofort, wes Geistes Kind diese Dame ist, denn sie klärte uns gleich zu Beginn erst einmal darüber auf, was Schwangere überhaupt sind: nämlich Frauen - und „Menschen mit Uterus“.

Im Verlauf der Diskussion wurde auch schnell klar, dass kritische Studien vermutlich gelesen, aber komplett anders interpretiert wurden als von einem Abgeordneten vorgetragen; wie etwa folgende Studie von Judith Altmann u.a.. (https://www.imabe.org/bioethikaktuell/einzelansicht/riskante-reproduktionsmedizin-medizinische-gruende-sprechen-gegen-die-eizellspende)

Die Schwangerschaft teilten sie in drei Phasen auf: Die Frühphase, die mittlere Phase und die Spätphase.
In der ersten Phase bis zur 22. Woche solle ein Schwangerschaftsabbruch auch rechtmäßig erlaubt werden. Noch ist sie ja dank des Paragrafen 218 rechtwidrig. In dieser Zeit sei das Recht der Frau auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit über das Lebensrecht des Embryos zu stellen.
In der mittleren Phase kann es verboten, es kann aber auch erlaubt werden. Wenn es verboten wird, solle es aber Ausnahmeregelungen geben.
In der Spätphase darf es weiterhin verboten werden, aber auch da soll es Ausnahmen geben.

Ich war entsetzt darüber, wie in diesem Ausschuss über das Leben eines Kindes diskutiert wurde. Es entstand für mich der Eindruck, dass das Bewusstsein dafür vollständig fehlt, dass bereits nach der Empfängnis ein kleines Lebewesen im Bauch der Mutter heranwächst. Bei der Leihmutterschaft und der Eizellenspende überstiegen die vorgetragenen Beispiele meine Vorstellungskraft.
Homosexuelle Paare z.B. sollten auf diese Weise Kinder austragen lassen können und ich erinnerte mich an Messeveranstaltungen in Deutschland, bei denen über Agenturen Kinder bestellt werden konnten.
Kinder degradiert zur Ware, die man bestellt und irgendwann abholt.

Tatsächlich gab mir eine Professorin Recht, dass gerade mit der Leihmutterschaft die Gefahr von gewerbsmäßigen Kinderhandel bestehen kann. Man müsse halt nur vereinbaren, dass es eben nicht gewinnorientiert sein.
Das zu gewährleisten ist in meinen Augen jedoch unmöglich, so dass diese Aussage nur als eine leere Worthülse zu betrachten ist.

Mit keinem Wort wurde darauf eingegangen, welche schweren Folgen für Frauen entstehen, die eine Abtreibung vollzogen hatten. Ich fragte deshalb nach konkreten Zahlen von psychischen Erkrankungen bei diesen Frauen. Selbstverständlich hatte die Expertin keine konkreten Zahlen vorliegen. Auch das beweist, dass man sich nur einseitig ausgerichtet hatte.

Mit der Empfängnis entsteht ein Kind und von diesem Moment an ist die Frau eben nicht mehr nur für sich allein verantwortlich. Das muss man den Frauen bewusst machen, weshalb eine ausführliche Beratung und entsprechende Bedenkzeit absolut notwendig sind. Auch sind den Frauen unbedingt Unterstützungsangebote aufzuzeigen. Eine Abtreibung aus finanziellen Gründen darf es überhaupt nicht geben.

Der Weg, der mit solchen Kommissionsempfehlungen und solchen Gesetzesvorhaben begangen wird, ist nicht nur gegen das Leben der Kinder, sondern in sehr vielen Fällen auch gegen die körperliche und psychische Gesundheit der betroffenen Frauen gerichtet.

Ich glaube, dass mich mein Gefühl nicht trügt, das mir sagt, dass hinter den geplanten Änderungen, insbesondere zur Leihmutterschaft und Eizellenspende, die unglaublich starke Transgender Lobby steckt. Sie will ihrer Klientel das ermöglichen, was biologisch eben nicht möglich ist - ohne Rücksicht auf das Wohl der Kinder, sondern nur zur Befriedigung der Egoismen von verantwortungslosen Erwachsenen.

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