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In der 2. Sitzung des Gesundheitsausschusses durfte ich in 5 Minuten unseren neuen Parlamentarischen Staatssekretär Tino Sorge zum aktuellen Stand des Pandemieabkommens befragen.

Fragen, die vielen Menschen unter den Nägeln brennen.

Herr Sorge war indes voll des Lobes zu diesem Pandemieabkommen, welches in Genf unter anderem mit der neuen Gesundheitsministerin Nina Warken abgestimmt wurde.

Zunächst bemängelte ich, dass für uns Abgeordnete der
Pandemievertrag erst viel zu spät einsehbar war und Herr Sorge gab mir auch Recht, dass die Kommunikation zwischen der nationalen und internationalen Seite durchaus optimierungsfähig sei, gerade was die Schnelligkeit von der Veröffentlichung von Dokumenten angeht.

Nun sei der Pandemievertrag jedoch einsehbar und man sei noch in der Diskussionsphase, so dass er Befindlichkeiten nachvollziehen könne, die aber in der Sache nicht begründet seien.

Darüberhinaus konfrontierte ich Herrn Sorge mit einer Aussage von Frau Warken auf X:
 „Mit dem  Pandemieabkommen (https://www.stern.de)  gebe es nun "verbindliche Regelungen zur Stärkung von Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion".

Was wir uns unter „bindenden Empfehlungen/Regelungen“ vorstellen dürften und ob die Mitgliedsstaaten dann noch in der Lage seien, eigene Entscheidungen zu treffen oder ob die Anordnungen der WHO bindend, sprich verpflichtend seien?, fragte ich den Staatssekretär.

Herr Sorge teilte uns mit, dass es mitnichten so sei, dass mit diesem Vertrag die Nationalstaaten-Kompetenz durch die WHO genommen würde.

Vielmehr gehe es um ein Abkommen, in dem sich die Nationalstaaten verpflichtet haben, im Pandemiefall
bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Wie und in welcher Form sie diese ergreifen, obliege wohl jedem einzelnen Nationalstaat. Er sehe es vielmehr als eine Interessensbekundung.

Die Aussage von Herr Sorge stand somit völlig konträr zur
Aussage der Gesundheitsministerin.

Irgendjemand erzählt an dieser Stelle also nicht die Wahrheit!

Zuletzt wollte ich noch wissen, ob es tatsächlich so ist,
dass ein nicht rechenschaftspflichtiger Generaldirektor der WHO nun bemächtigt wird, also die alleinige Befugnis besitzt, eine Pandemie auszurufen und wie er eine solche Ermächtigung beurteile ?

Herr Sorge wollte mir diese Frage nicht direkt beantworten, sondern wand sich schwerfällig drumherum.

Eine klare Antwort habe ich trotz nochmaliger Nachfrage nicht erhalten.

Für mich ist das auch eine Antwort.

Dr. Christina Baum
Mutig. Patriotisch. Freiheitlich!
Mitglied des Deutschen Bundestages

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