Migration- & Flüchtlingspolitik

Du wirst bestraft, wenn du dich wehrst 

Am zweiten Tag nach den Ferien, während der Schulzeit, versuchte dieser Afghane, meinem Maxim einen Bleistift in den Hals zu stecken. 

Die Lehrerin hatte für eine Minute die Klasse verlassen und da griff er ihn an. 

Ich kontaktierte sofort die Schulleiterin, das Schulamt, das Jugendamt und die Stadtverwaltung, schilderte die Situation und bat darum, mein Kind in den Heimunterricht zu versetzen, da die Schule die Sicherheit und Gesundheit der Kinder nicht gewährleisten konnte. 

Meine Bitte wurde schriftlich abgelehnt. Das Kind sei verpflichtet, zur Schule zu gehen, das sei das Gesetz. Das gelte für beide, für unseren Jungen, der das Opfer ist, und den Angreifer. Wenn Maxim nicht zur Schule wolle, wird die Polizei kommen und ihn gewaltsam mitnehmen. 

Während in anderen Ländern, wie der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, keine Pflicht zum Schulbesuch besteht, besteht diese in Deutschland. 

Wenn ein Kind nicht zur Schule erscheint, drohen Geldstrafen von bis zu 100, 500, 1500 Euro pro Tag, dann eine Freiheitsstrafe für die Eltern und danach sogar die Entfernung der Kinder aus der Familie. 

Wir erinnern uns: Nach Ansicht des Schulleiters ist das Schlagen anderer Kinder durch ein Kind kein Verbrechen, sondern ein Prozess des Erwachsenwerdens und des Erlernens von Grenzen. Laut Schulamt war nichts Schlimmes passiert, denn es gab keine Verletzten. 

Ich fragte Maxim: "Warum wehrst du dich nicht? Du betreibst seit fast einem Jahr Judo, da bist du der Beste." 

"Wenn ich mich wehre, werde ich bestraft und für eine Woche auf den Stuhl gesetzt, egal ob ich schuldig oder im Recht bin. Der andere wird nie bestraft, egal was er tut. Papa, ich möchte nicht wochenlang auf einem Stuhl sitzen, und erst recht nicht, wenn es nicht meine Schuld ist." 

Maxim war zuvor zwei Jahre lang in Deutschland in den Kindergarten gegangen. Auch dort bestand die Strafe darin, wochenlang auf einem Stuhl zu sitzen. Und es wurden nur deutsche Kinder bestraft, Migranten wurden nie bestraft. Wir dachten wirklich, dass in der Schule alles besser wäre, doch wir haben uns geirrt. 

Am selben Tag kündigte die Schule eine zweiwöchige Quarantäne an, weil es eine Windpockenepidemie gab. Die ungeimpften Kinder mußten zu Hause bleiben. Da Maxim nicht gegen Windpocken geimpft war, blieben wir zwei Wochen lang legal zu Hause. 

Ich suchte nach einer Lösung. Als Lösung sah ich den Wechsel an eine andere deutsche Schule in der Umgebung an. 

Ich fragte nach Kontakten von Eltern in umliegenden Schulen. Solche Probleme gebe es überall, insbesondere in den letzten drei Jahren, seit Flüchtlingskinder zur Schule gingen, hieß es. 

Gegen Angriffe von Flüchtlingskindern auf deutsche und russische Kinder, nicht auf andere Flüchtlinge, könne niemand etwas unternehmen. 

Die Juden sind großartig. Sie sind die Einzigen, die eine eigene nationale Schule eröffnet hatten und deren Finanzierung aus dem Haushalt sicherstellen konnten, so dass die jährliche Gebühr in einer jüdischen Schule nur 2.500 Euro beträgt und die Juden ihre Kinder dort hinschicken können. 

Ich erkundigte mich im größten russischsprachigen Forum in Deutschland. Dort beschrieb ich das Problem und aus den Antworten entnahm ich, dass diese Angriffe mittlerweile überall, in allen Städten und in allen Schulen, vorkommen, mit den größten Auswirkungen in der ersten bis vierten Klasse. 

In ein paar Jahren werden diese Kinder in Gymnasien und allgemeine Schulen gehen und das Problem wird weitergehen. 

Neben deutschen öffentlichen Schulen gibt es private englische und amerikanische Schulen. Sie kosten 20-25.000 Euro pro Jahr und beinhalten Unterricht plus Essen, plus Materialien und obligatorisch gemeinsame Fahrten für die Kinder. 

Ich kann solche Beträge einfach nicht bezahlen. Ich arbeite für einen großen Konzern als Programmierer und mein Gehalt gehört zu den höchstmöglichen Gehältern für Programmierer in Deutschland.

Aber ich arbeite allein, da meine Frau im Mutterschaftsurlaub mit meiner kleinen in Köln geborenen Tochter ist. 

Wir haben nach Zahlung der obligatorischen Steuern, der Kranken- und Rentenversicherung, der Miete und der Lebensmittelkosten nicht genug, um eine Privatschule zu bezahlen. 

Staatliche Schulen sind verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen, auch wenn ihr Verhalten ungeeignet für eine Schulausbildung ist. 

Privatschulen haben das Recht, ihre Schüler auszuwählen. 

Diese Gebühr von 20-25.000 Euro pro Jahr an einer Privatschule ist nur eine Gebühr dafür, dass Ihr Kind nicht geschlagen wird. 

Der Lehrplan ist der gleiche wie an einer regulären öffentlichen Schule. Der einzige Unterschied zu allgemeinen staatlichen Schulen besteht darin, dass der Schulleiter das Recht hat, keine Flüchtlinge aufzunehmen und Schüler nach Verhalten und Noten auszuwählen.

Und Privatschulen gibt es in unserer näheren Umgebung nur für die Klassen 1 bis 4. Ab der 5. Klasse müssen die Kinder ein allgemeines deutsches staatliches Gymnasium besuchen. Richtige private Gymnasien existieren nicht. Auch wenn es „Privates Gymnasium“ heißt, haben auch sie die gleichen Programme mit der Inklusion wie die staatlichen Gymnasien. 

Nur die jüdische und amerikanische Schule in Köln, die französische in Düsseldorf und die russische Schule in Bonn haben richtige Unabhängigkeit von den deutschen Behörden und dem Schulsystem. 

Ende Teil 3, Fortsetzung folgt...

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