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- Geschrieben von: Dr. Christina Baum
- Kategorie: Gesundheitspolitik
Nachdem seit Wochen bestritten wurde, nicht nur vom PEI selbst sondern auch von Vertretern der Bundesregierung, dass das Paul-Ehrlich-Institut während der Coronazeit von 2020 - 2023 Protokolle angefertigt habe, war diese Falschaussage nun gestern nicht mehr haltbar.
Der Journalist Bastian Barucker forderte mittels des Informationsfreiheitsgesetzes Protokolle an und erhielt folgende Antwort:
«Für den Zeitraum vom 20.02.2020 bis zum 19.06.2023 liegen dem Paul-Ehrlich-Institut keine schriftlichen Protokolle vor. Auf die Erstellung schriftlicher Protokolle wurde innerhalb dieses Zeitraums verzichtet, da aufgrund der außergewöhnlich hohen Arbeitsbelastung während der Pandemie die Ressourcen vorrangig auf die Erledigung der Amtsaufgaben konzentriert wurden und die fakultative Dokumentation der Sitzungen daher zurückgestellt wurde.«
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- Geschrieben von: Dr. Christina Baum
- Kategorie: Gesundheitspolitik
für den offenen Brief, Herr Knipphals, und Deine Antwort, lieber Sucharit, möchte ich mich ganz herzlich bedanken.
Die Zahnärztekammer und weitere berufsständische Vertreter der Zahnärzteschaft haben nicht nur versagt, sie haben sich mindestens durch Nötigung, wenn nicht gar Erpressung, der Kollegen, die die Maßnahmen und insbesondere die Impfung von Anfang an kritisch gesehen haben, mitschuldig gemacht.
Sie degenerierten zu Handlangern politischer Beamter und Lobbyorganisationen wie der WHO.
Weiterlesen: Lieber Herr Knipphals, lieber Sucharit, meine Damen und Herren,
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- Geschrieben von: Dr. Christina Baum
- Kategorie: Gesundheitspolitik
wir verfolgen die Entwicklungen in den europäischen Ländern, insbesondere in Deutschland, mit Sorge und Hoffnung.
Wir sind der festen Überzeugung, dass es niemals Zwangsmedizin geben darf. Es ist kaum zu bestreiten, dass Zwangsmedizin vorliegt, wenn Menschen vor die Wahl zwischen einer Injektion und ihrem Arbeitsplatz gestellt werden. Wenn ein Vater – sei er Arzt, Krankenpfleger oder Soldat – für seine Familie sorgen muss, gibt es keine echte Wahlfreiheit. In diesem Zusammenhang müssen die in Deutschland praktizierten einrichtungsbezogene Impfpflicht und Duldungspflicht erwähnt werden.
Solche Zustände sind in vielen Ländern der Welt aufgetreten. Aber in Deutschland? Deutschland hat der Welt einen wertvollen Schatz geschenkt – den Nürnberger Kodex. Diese Grundlage der medizinischen Ethik ist auch eine Verpflichtung: Nie wieder Zwangsmedizin. Ist das nicht richtig?
Aus diesem Grund sind wir Minister Kennedy für seinen Appell an Sie dankbar und schließen uns diesem Appell an.
Wir können Ihrer Antwort an Herrn Kennedy nicht folgen.
Bestreiten Sie, dass mehr als 1.000 Mediziner strafrechtlich verfolgt werden, weil sie diese Zwangsmaßnahmen nicht unterstützt haben?
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- Geschrieben von: Dr. Christina Baum
- Kategorie: Gesundheitspolitik
Im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags war heute Frau Ministerin Warken anwesend, um einen Bericht zur Vorhabenplanung für das Jahr 2026 vorzustellen.
Ein Berichtspunkt bezog sich dabei auf die erleichterte Anerkennung der Berufsabschlüsse von ausländischem Personal.
In meiner anschließenden Frage konfrontierte ich sie mit dem Cicero-Artikel vom 20.12.2025 mit der Überschrift: „Manche der ausländischen Ärzte sind ein erhebliches Sicherheitsrisiko.“
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- Geschrieben von: Dr. Christina Baum
- Kategorie: Gesundheitspolitik
Berlin, 13. Januar 2026. Zur Behauptung von Gesundheitsministerin Warken in ihrer Erwiderung zu den Vorwürfen des US-Gesundheitsministers Kennedy, dass in Deutschland grundsätzlich die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit gilt, teilt die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum, Mitglied des Gesundheitsausschusses, mit:
„Die Verurteilung der Mediziner in Deutschland erfolgte hauptsächlich aufgrund des Paragraphen 278 StGB – Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Immer schon stellten Ärzte ihren Patienten bei Bedarf Atteste aus, aber erst während Corona wurde diese normale ärztliche Tätigkeit kriminalisiert und angeklagt.
Ein Gericht kann jedoch niemals beurteilen, ob ein ausgestelltes Gesundheitszeugnis richtig oder falsch ist. Das kann nur ein Arzt aufgrund der Beschwerden und Leiden, die ihm der Patient glaubhaft schildert. Zur Linderung dieser Beschwerden verordnet der Arzt seinen Patienten die erforderlichen Medikamente, empfiehlt Veränderungen der Lebensweise oder andere Maßnahmen wie Massagen, Krankengymnastik oder Ähnliches.
Wenn Menschen einen Arzt aufsuchen, weil sie beispielsweise unter Atemnot, Schwindel oder Panikattacken aufgrund des Maskentragens leiden, so ist die einzig richtige Entscheidung des Arztes, eine Maskenbefreiung auszustellen. Das ist Therapiefreiheit, Frau Warken, und die bestand eben nicht in Deutschland.
Weiterlesen: Warkens Behauptung zur Therapiefreiheit ist unwahr
